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Höhere Tarifentgelte in der Zeitarbeit

Seit dem 1. März 2025 gelten neue Tariflohnerhöhungen in der Zeitarbeit, die auf den letzten Tarifabschluss vor genau einem Jahr zurückgehen. Diese Anpassungen betreffen die beiden großen Zeitarbeitstarifwerke BAP und iGZ und bringen positive Veränderungen für viele Beschäftigte mit sich.

Tariflohn der Entgeltgruppe EG1 steigt

Ein besonders wichtiger Punkt ist die unterste Entgeltgruppe EG1, die als Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt. Ab sofort liegt dieser Tariflohn bei 14,53 Euro pro Stunde. Damit übersteigt er deutlich den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Einkommenssituation von Zeitarbeitskräften und zeigt, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird.

Auch die tariflichen Branchenzuschläge steigen

Mit der Erhöhung der Grundentgelte in den Entgeltgruppen 1 bis 9 steigen auch die tariflichen Branchenzuschläge. Derzeit gibt es insgesamt 11 BZ-Tarifverträge, die festlegen, dass Zeitarbeitskräfte bei Einsätzen in bestimmten Branchen Zuschläge von bis zu 67 % zum Grundlohn erhalten können. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation.

Die neuen Regelungen sind nicht nur ein Gewinn für die Beschäftigten, sondern auch ein Zeichen für eine faire und transparente Vergütung in der Zeitarbeitsbranche. meteor hat mit Beginn des Monats die Tariferhöhungen für alle Mitarbeiter automatisch umgesetzt.

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Insgesamt sind die höheren Tarifentgelte ein positives Signal für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit. 

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