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Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche

„Mit der Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Zeitarbeitskräfte hat die Politik endlich einen Schritt gemacht, der den Zeitarbeitsunternehmen eine größere Sicherheit für die Zeit wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und konjunktureller Einbrüche gewährleistet. Damit ist die Basis dafür geschaffen, dass auch Zeitarbeitsunternehmen zumindest bis Ende dieses Jahres bei schwierigen Auftragslagen flexibel reagieren und ihren Mitarbeitern einen sichereren Arbeitsplatz bieten können“, reagierte der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer, auf das Inkrafttreten der Öffnung von Kurzarbeit am 30. September 2022. „Wir stellen damit für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sicher, sollte sich die Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder der Corona-Pandemie weiter verschärfen“, begründete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Entscheidung. Diese Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende dieses Jahres. In der Begründung heißt es, die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten sei mit großen Unwägbarkeiten (Störungen der Lieferketten und der Strom- und Gasversorgung, COVID-19-Pandemie) verbunden. Bereits jetzt sei die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate äußerst pessimistisch. Mit der Nutzung von Kurzarbeit solle Entlassungen sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vorgebeugt werden. „Während einer Phase von Arbeitsausfall sollen dazu die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auf ihren Arbeitsplätzen gehalten und die Arbeitgeber entlastet werden“, schließt die Erläuterung.

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